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2002

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1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder Auftrag für Kerstin Scherzer ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung sowie die
Einräumung von Nutzungsrechten des in Auftrag gegebenen Kerstin Scherzer Grafik-Produkts. Es gelten die Vor-
schriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen der Grafik-Designerin Kerstin Scherzer sind persönliche geistige Schöpfun-
gen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann,
wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Ohne Zustimmung der Grafik-Designerin Kerstin Scherzer dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbe-
zeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung‚ auch von Teilen
oder Details‚ ist nicht zulässig.

1.4 Die Werke der Grafik-Designerin Kerstin Scherzer dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den verein-
barten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck
des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige
oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Grafik-Designerin Kerstin Scherzer und nach Ver-
einbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Grafik-Designerin Kerstin
Scherzer.

1.6 Über den Umfang der Nutzung erhält die Grafik-Designerin Kerstin Scherzer einen Anspruch auf Auskunft.

1.7 Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und
seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheber-
recht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

1.8 Die Grafik-Designerin Kerstin Scherzer prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder
Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Grafik-Designerin geht
davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter berechtigt ist, das Material zu verwenden.

2. Vergütung

2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden mit der Gestattung der Nutzungsrechte eine zusammenhängende
Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: a) dem Gestaltungs-
honorar für die genutzte Entwurfsarbeit, b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung

2.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, erlaubt
es der Grafik-Designerin ein Abschlagshonorar zu erheben.

2.3 Wird von Seiten der Grafik-Designerin Kerstin Scherzer kein Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt,
sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 69,00 EUR.

2.4 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, soweit nicht
etwas anderes vereinbart wird.

2.5 Die Honorare sind zahlbar innerhalb von acht Tagen ohne Abzug. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so
ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines
Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Grafik-Designerin Kerstin Scherzer Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankün-
digung weitere Dienstleistungen versagt werden.

2.6 Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

2.7 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Übermittlung des Entwurfes
nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

3. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Nebenkosten

3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Produktzeich-
nungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeit-
aufwand gesondert berechnet.

3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten von Entwürfen entstehende tech-
nische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.3 Die Grafik-Designerin Kerstin Scherzer ist berechtigt‚ zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung‚ Leistungen
von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen
Fremdleistungen (z. B. Illustrationen, Fotoaufnahmen, Textarbeiten, Gestaltung, Programmierung) oder die Verga-
be von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmie-
rung) nimmt die Grafik-Designerin aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in des-
sen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.4 Soweit die Grafik-Designerin Kerstin Scherzer auf Veranlassung des Auftraggeber/Verwerters Fremdleistungen
im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter die Grafik-Designerin von hieraus resultierenden Ver-
bindlichkeiten frei.

3.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall
zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

4.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden
nur Nutzungsrechte eingeräumt, aber ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Ho-
norar erzielt werden, kann der Auftraggeber von der Grafik-Designerin die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflich-
tung der Grafik-Designerin zur Herausgabe besteht nicht.

4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Grafik-Designerin Kerstin Scherzer zurückzu-
geben. Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, dürfen digitale Druck-Vorla-
gen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, .

4.3 Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

5. Korrektur und Produktionsüberwachung

5.1 Vor Produktionsbeginn sind der Grafik-Designer Korrekturmuster vorzulegen.

5.2 Die Produktion wird von der Grafik-Designerin nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht, die sie
dazu ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

6. Haftung

6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von der Grafik-Desig-
nerin nicht übernommen; das Gleiche gilt für deren Schutzfähigkeit.

6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit
von Bild und Text.

6.3 Wenn die Grafik-Designerin auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Na-
men und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie damit nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der
beauftragten Leistungserbringer.

6.4 Die Haftung der Grafik-Designerin für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit
versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDFs auffielen, ist auszuschlie-
ßen, wenn sie weder mit der Kontrolle der Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.

6.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftrag-
geber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Grafik-Designerin, stellt
er sie von der Haftung frei.

6.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Grafik-Designerin nicht ausgeschlossen.

6.7 Erhält die Designerin den Auftrag zur Gestaltung eines Mailings (mit oder ohne Antwortkarte) obliegt dem Auf-
traggeber als Einlieferer die Modalitäten und Kosten der Versendung mit dem Versandunternehmen zu klären.

6.8 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernom-
men. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung, ebenso für Datenverlust‚ ausgeschlossen.

6.9 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.

6.10 Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Disketten oder CD-ROMs, die dem Kunden geliefert
werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.

7. Belegexemplare, Copyright-Hinweise

7.1 Von vervielfältigten Werken sind der Grafik-Designerin mindestens drei einwandfreie Belegexemplare unent-
geltlich zu überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7.2 Bei Print-Projekten wird der Grafik-Designerin gestattet, einen Urheber-Hinweis und die Internet-Adresse in
einer Schriftgröße von bis zu 6 pt hinzuzufügen, sofern der Auftraggeber nicht andere Vereinbarungen trifft.

7.3 Die Grafik-Designerin ist berechtigt Kunden als Referenz aufzuführen und mit http://www.ninedesign.at (oder
von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

8. Gestaltungsfreiheit

8.1 Für die Grafik-Designerin Kerstin Scherzer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Be-
stimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolg-
ten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

9.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Grafik-Designerin Kerstin Scherzer.

9.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Grafik-Designerin Kerstin Scherzer.

Stand: AGB nine design Kerstin Scherzer

Haftungsausschluss

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